Wie jede technische Anlage muss auch die Rückstausicherung, eine Hebeanlage oder ein Rohrleitungssystem regelmäßig und sorgfältig von Sach- und Fachkundigem Personal gewartet/gereinigt werden.
Für den Fall, dass Sie versicherungstechnisch als Hausbesitzer gegen Schäden aus Rückstau abgesichert sein sollten, müssen Sie damit rechnen, dass bei einem Schaden von Ihnen der Nachweis über eine ausreichende Wartung verlangt wird.
Erfahrungsgemäß wird dieser Punkt oftmals nicht ausreichend beachtet, so dass im Schadensfall der Versicherungsschutz gefährdet ist.
Durch mangelhafte Wartung der Entwässerungsleitung können z.B. einragende Wurzeln ganze Rohrsysteme, durch die fehlende Statik und Auswaschung zum Einsturz bringen.
Ist solch ein Problem erst einmal entstanden können extreme Reparaturkosten auf den Eigentümer zukommen.
Gern sind wir behilflich mit Ihnen zusammen, auf Ihr Objekt/Problem abgestimmt einen Serviceplan oder Wartungsvertrag abzustimmen. Sprechen Sie mich an:
Uwe Murmann - Geschäftsführender Gesellschafter - E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. Tel.: 06182 787 787 |